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Öffnungszeiten Die Finanzservicestelle (FIS) ist für Sie
montags bis mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
geöffnet. Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin.
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.
ELSTER-Die elektronische Steuererklärung Die Einkommensteuererklärung für 2009 kann mit dem Programm "ElsterFormular 2009/2010" sehr einfach angefertigt werden. Das Programm steht unter www.elsterformular.de zum Download bereit.
CD-Roms können grundsätzlich ab Anfang Februar gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster
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Aktuelles
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens. Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...